Statuten des ZSJV

Im Zuge der neuen Statuten EJV muss auch der ZSJV Statuten erstellen. Der Vorstand des ZSJV hat einen Statutenentwurf vorbereitet, welcher allen Mitgliedern zur Vernehmlassung offen steht.

Diese neuen Statuten sind in Ergänzung zu den EJV-Statuten für den Unterverband. Sie sollen alle notwendigen Paragraphen enthalten, aber nicht zu ausufernd sein. Der Vorstand hat darum die Statuten kurz gehalten und nur die wichtigsten und alle notwendigen Artikel aufgeführt.

Die Statuten (Entwurf) können hier angeschaut werden
Entwurf ZSJV Statuten

Die Vernehmlassung kann bis am 31. Juli 2024 ausgefüllt und eingereicht werden. Die eingegangen Meldungen werden nach eingehender Prüfung und Möglichkeit in die Statuten eingearbeitet. Ebenfalls wird die Übereinstimmung mit den EJV Statuten geprüft.

Die definitiven Statuten werden an der nächsten DV (2025) im ZSJV diskutiert, verabschiedet und dann per 1.01.2026 in Kraft gesetzt.

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